Impressum
| Nutzungsbedingungen/ Datenschutz/ Urheber- und Kennzeichenrecht |
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1. Nutzung dieses Angebotes |
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1. Vorbehaltlich einer Haftung aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernimmt der Inhaber der Homepage keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies betrifft insbesondere alle Angaben und Eigenschaften zu den angebotenen Objekten (Abruf und Darstellung von Immobilien und Informationen hierzu, siehe auch AGB).
2. Immobilien Schacht behält sich vor, Inhalte und Angebote auch ohne Vorankündi-gung jederzeit zu ändern oder einzustellen. Eine Haftung für dadurch entstehende Schäden oder entgangenen Gewinn ist grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 2. Verweise auf fremde Internetseiten ("Links") |
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1. Links (ein direkter oder indirekter Verweis auf eine fremde Internetseite) werden vor Freischaltung im möglichen Umfang auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit ge-prüft. Ein externer Link kann sich jederzeit ändern, was nicht im Einflussbereich von Immobilien Schacht liegt. Bei Links, die außerhalb des Verantwortungsberei-ches von Immobilien Schacht liegen, tritt eine Haftung nur ein, wenn Immobilien Schacht von den Inhalten Kenntnis hatte und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
2. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb der Internetdarstellung von Immobilien Schacht gesetzten Links sowie für Fremdeinträge in interaktiven Diensten. |
| 3. Datenschutz |
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1. Das Angebot beinhaltet Möglichkeiten der Kommunikation und der freiwilligen Bekanntgabe von Daten und Datenübermittlung an Immobilien Schacht.
2. Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, werden vertrau-lich behandelt und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Net-zen wie dem Internet nach dem momentanen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. |
| 4. Urheber- und Kennzeichenrecht |
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1. Alle genannten und evtl. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen un-terliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen-rechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
2. Sämtliche Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentli-chungen nur mit Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber. |
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Impressum
Immobilienmaklerin Angelika Schacht Schacht Immobilien An der Hasenleite 7 D-96163 Gundelsheim www.immobilien-schacht.de Kontakt: Tel.: (0951) 43951 Fax: (0951) 43974 E-Mail: info@immobilien-schacht.de Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Angelika Schacht Ich gehe als Immobilienmakler einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO nach. Diese Erlaubnis wurde erteilt durch das Landratsamt Bamberg, Ludwigstrasse 23 96052 Bamberg Aufsichtsbehörde: Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde
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| Gültigkeit |
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Mit der Verwendung eines Angebots des Maklers erkennt der Nutzer diese Bedin-gungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt z. B die Kontaktaufnahme mit dem Makler oder dem Eigentümer zu einem vom Makler angebotenen Objektes.
§1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind aus-schließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, Objekt-nachweise und/oder Informationen zu Objekten ohne ausdrückliche schriftliche Zu-stimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Kun-de, an den Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu ent-richten. §2 Angebote Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenver-kauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Angaben zu den Objekten basieren auf Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Ta-gen, unter Beifügung eines Nachweises dem Makler mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die weitere Tätigkeit des Maklers in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. §3 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. §4 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die weitergegebenen Daten und Informationen zu Objekten ausschließlich vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und /oder Vollständigkeit geprüft wurden. Eine Haftung für diese Angaben wird – vor-behaltlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht übernommen. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. §5 Informationspflicht Ist der Kunde Verkäufer oder Vermieter, also Eigentümer eines Objektes, so ist er verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kauf- oder Mietvertrages unter Anga-be des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Mak-ler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. §6 Provisionspflicht An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufge-führten Beträge zu zahlen. Der Makler hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge seiner Vermittlung oder aufgrund seines Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provi-sion wird in diesem Fall angerechnet. § 7 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Maklers von einem poten-ziellen und vom Makler nachgewiesenen möglichen Vertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gele-genheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt. Ebenso, wenn der vom Makler nachgewiesenen mögliche Vertragspartner das nachgewiesene Objekt kauft, anstatt es zu mieten, zu pachten oder umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ur-sprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig, im Sinne der von der Rechts-sprechung entwickelten Voraussetzungen zum Begriff der wirtschaftlichen Identität, sein muss. § 8 Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Ob-jektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Der Makler hat die Aufwendungen durch Belege nachzuweisen. § 9 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten be-grenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Körperverletzung erleidet oder sein Leben verliert. Immobilien Schacht haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. § 10 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 11 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn inner-halb einer Regelung eine teilweise Unwirksamkeit vorliegt. Die Parteien verpflich-ten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung oder den Teil, durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grund-buch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie für alle Informations- und Ein-sichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigen-tümer zustehen. |
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